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   VG Meiningen, 29.10.2015 - 1 K 289/13 Me   

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https://dejure.org/2015,45018
VG Meiningen, 29.10.2015 - 1 K 289/13 Me (https://dejure.org/2015,45018)
VG Meiningen, Entscheidung vom 29.10.2015 - 1 K 289/13 Me (https://dejure.org/2015,45018)
VG Meiningen, Entscheidung vom 29. Oktober 2015 - 1 K 289/13 Me (https://dejure.org/2015,45018)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de
  • Justiz Thüringen

    § 52 Abs 1 GKG
    Anspruch auf staatliche Finanzhilfe einer genehmigten Ersatzschule in freier Trägerschaft

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerfG, 07.10.2015 - 2 BvR 568/15

    Verfassungsbeschwerden gegen das Sächsische Besoldungsgesetz ohne Erfolg

    Auszug aus VG Meiningen, 29.10.2015 - 1 K 289/13
    Eine auf diesen Zeitraum zurückwirkende Anwendung des geänderten § 17 Abs. 3 Nr. 3 ThürSchfTG n. F. würde gegen das auf den Prinzipien der Rechtssicherheit und des Vertrauensschutzes beruhende Rückwirkungsverbot verstoßen (vgl. BVerfG, B. v. 07.10.2015 - 2 BvR 568/15 -, juris).
  • BVerwG, 30.01.2014 - 7 B 21.13

    Klärungsbedürftigkeit von Rechtsfragen im Zusammenhang mit der Zuteilung weiterer

    Auszug aus VG Meiningen, 29.10.2015 - 1 K 289/13
    Allerdings kann sich aus den im Einzelfall anzuwendenden materiell-rechtlichen Vorschriften ergeben, dass auf einen früheren Zeitpunkt - insbesondere den Zeitpunkt der letzten Behördenentscheidung - abzustellen ist (BVerwG, B. v. 30.01.2014 - 7 B 21/13 - Juris, m. w. N.).
  • VG Gelsenkirchen, 19.03.2013 - 2 K 530/13

    Europarechtliche Zulässigkeit der Erhebung einer Vergnügungssteuer zusätzlich zur

    Auszug aus VG Meiningen, 29.10.2015 - 1 K 289/13
    Der durch den Beklagten - jedenfalls im gerichtlichen Verfahren - vorgenommenen Auslegung, der das Verwaltungsgericht Weimar in seinem Urteil vom 16.04.2015 (Az.: 2 K 530/13 We) ebenfalls gefolgt ist, nach Sinn und Zweck der Regelung sei auch die Auslastung der bereits vorhandenen Ausbildungskapazitäten in diesem neuen Bildungsgang einzubeziehen, so dass von einem "Bedarf" jedenfalls solange nicht ausgegangen werden könne, als ein Überangebot an Ausbildungsplätzen vorhanden sei, folgt die Kammer nicht.
  • FG Hamburg, 11.06.2014 - 1 V 290/13

    Abgabenordnung/Umsatzsteuer: Unmittelbare Unterbrechung einer Außenprüfung nach

    Die Antragstellerin hat am 18.11.2013 Klage erhoben (1 K 289/13), über die noch nicht entschieden ist.
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